Mehr Zuschuss für Zahnersatz

Ab Oktober 2020 gibt es rechtliche Änderungen, auf die sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt haben. Daraus ergeben sich erfreuliche Nachrichten für alle Patienten, die künftig Zahnersatz benötigen: gesetzlich Krankenversicherte erhalten demnächst mehr Geld, wenn sie Kronen, Brücken oder Prothesen benötigen. Der befundbezogene Festzuschuss steigt ab Oktober 2020 um zehn Prozent.
Es gibt den gesetzlichen Festzuschuss allerdings immer nur auf Basis der sogenannten Regelversorgung. Die Regelversorgung ist eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Der Zuschuss ist allerdings befundbasiert und kann auch für eine höherwertigere (gleichwertige) bzw. für eine andersartige Zahnersatzversorgung verwendet werden.

Beispiel-Rechnung — was zahlt die Krankenkasse?

Eine Zahnlücke im Backenzahnbereich wird bisher von Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem regulären Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Regelversorgung bezuschusst. Die Regelversorgung wäre eine mit unedlem Metall verblendete einfache NEM-Brücke (NEM = Nicht-Edelmetall). Der Zuschuss beträgt in diesem Beispiel 374,38 Euro (50 Prozent von 748,76 Euro). Wer ein Zahnpflege-Bonusheft über zehn Jahre lückenlos vorweist, kann diesen Zuschuss aktuell von 50 bis auf 65 Prozent steigern und bekommt also bis zu 486,69 Euro. Dieser Zuschuss wird künftig ab Oktober 2020 auf 60 bis 75 Prozent angehoben. Der Versicherte bekommt ohne Bonusheft ab Oktober also 449,26 Euro und mit Bonusheft bis zu 561,57 Euro. Der Zuschuss erhöht sich in diesem Beispiel also um rund 75 Euro.

Kosten für Implantate meist Eigenleistung

Die Versorgung mit Implantaten ist grundsätzlich keine Leistung der Krankenkasse. Eine Kostenübernahme ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich. Wer etwa nur ein geringes Einkommen hat und durch den Eigenanteil unzumutbar belastet wird, fällt unter die sogenannte Härtefallregelung und erhält den doppelten Festzuschuss. Die Kasse übernimmt damit die gesamten Kosten der Regelversorgung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: www.kzbv.de

Fotonachweis: AdobeStock#209444998